Leistung

Da jede Stimme einzigartig ist und jeder Schüler individuell gefördert wird, erteile ich ausschließlich Einzelunterricht!

Für Hobbysänger und Semiprofis reicht in der Regel ein 14-tägiger Unterrichtsrhythmus, wer sich jedoch auf ein Musikhochschulstudium (Klassik) vorbereiten möchte, sollte sich für wöchentlichen Gesangsunterricht entscheiden.

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Schnupperstunde

Eine Schnupperstunde, bei der Sie den Unterricht "ausprobieren" können, ist selbstverständlich möglich. Diese wird wie eine normale Unterrichtsstunde abgehalten und ist lt. Satzung des BDG honorarpflichtig (1/2 Monatsbeitrag).

Sollten Sie sich für meinen Unterricht interessieren, würde ich mich über eine Kontaktaufnahme sehr freuen! 


Saengerin Gesangslehrerin Hochzeitssaengerin Angelika Norwidat

 

Klassik - Musical - Gospel - Pop - Swing - Chanson  

 



Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
 Der/die Schüler/in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Unterrichtsausfall bei Krankheit / Verhinderung
 Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Wird die Verhinderung mindestens 48 Stunden vor dem Unterrichtstermin mitgeteilt, so wird die Lehrkraft nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn  er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Ueweilige nterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.

3. Honorar
Das komplette Monatshonorar ist zahlbar in der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Monats
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4. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

5. Kündigung
 Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden und hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Monatsende. Die Kündigung muss mindestens eine Woche vor Monatsende schriftlich bei der Lehrkraft / dem/der Schüler/in oder dem Elternvertreter eingegangen sein. Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.

6. Probezeit
 Die ersten 4 Stunden gelten als honorarpflichtige Probezeit, der Vertrag kann innerhalb dieser Zeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, danach gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist (s. Punkt 5).

 


Mobil: 0179 4404283

norwidat@yahoo.de

 

 

Stand: 16.03.2016

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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